Sozialversicherungen änderungen schweiz 2021

Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick der Änderungen 2021 für AHV/ALV, berufliche Vorsorge (2. Säule) und Selbstvorsorge 3a (3. Säule). Bei Fragen zum Thema können Sie uns gerne kontaktieren.

AHV/ALV

Beitragssätze – Lohnabzüge – für das Jahr 2021

An den Lohnabzügen für das Jahr 2021 hat sich gegenüber dem Vorjahr folgendes geändert:

 
Beiträge für Arbeitnehmer (Lohnabzüge)NEUVorjahr
AHV, IV, EO5.300%5.275%
ALV (bis CHF 148’200 Jahreseinkommen1.100%1.100%
ALV (ab CHF 148’201 Jahreseinkommen0.500%0.500%
Beiträge für ArbeitgeberNEUVorjahr
AHV, IV, EO5.300%5.275%
ALV (bis CHF 148’200 Jahreseinkommen1.100%1.100%
ALV (ab CHF 148’201 Jahreseinkommen0.500%0.500%

Jeweils zuzüglich FAK-Beiträge und Verwaltungskostenzuschläge je nach Ausgleichskasse.

Beiträge Nichterwerbstätige

Die Mindestbeiträge der Nichterwerbstätigen für AHV/IV/EO betragen neu CHF 500 pro Jahr. Nichterwerbstätige Ehefrauen und Ehemänner sind von der Beitragspflicht befreit, sofern der Ehegatte bei der AHV als erwerbstätig gilt und mindestens den doppelten Mindestbeitrag von CHF 1’000 pro Kalenderjahr entrichtet. Diese Regel gilt auch, wenn der erwerbstätige Teil das ordentliche Rentenalter (Frauen 64. und Männer 65. Altersjahr) erreicht hat.

Beitragsbefreiung geringfügiger Löhne

Die Beitragsbefreiung auf geringfügigen Löhnen bleibt bei CHF 2‘300 unverändert. Das heisst, dass Löhne bis CHF 2‘300 pro Jahr nicht der AHV/ALV unterliegen. Für darüber liegende Löhne muss zwingend die gesamte Lohnsumme abgerechnet werden.

AHV-Renten

Die Renten für das 2021 verändern sich folgendermassen:

Minimale Rente (Alleinstehende)                                   CHF    1‘195

Maximale Rente (Alleinstehende)                                 CHF    2‘390

Minimale Rente (Ehepartner)                                         CHF    2‘390

Maximale Rente (Ehepartner)                                        CHF    3‘585

Kinderzulagen

Die Kinderzulagen für das 2021 verändern sich folgendermassen:             

Kanton St. Gallen                                                          CHF    230

Kanton Appenzell Ausserrhoden                                   CHF    230

Kanton Appenzell Innerrhoden                                      CHF    230

Kanton Thurgau                                                             CHF    200

Ausbildungszulagen

Die Ausbildungszulagen für das 2021 verändern sich folgendermassen:                     

Kanton St. Gallen                                                          CHF    280

Kanton Appenzell Ausserrhoden                                   CHF    280

Kanton Appenzell Innerrhoden                                       CHF    280

Kanton Thurgau                                                             CHF    280

 

Berufliche Vorsorge (2. Säule) / Selbstvorsorge 3a (3. Säule)

Grenzbetrag/ Eintrittsschwelle (2. Säule)

Der Grenzbetrag ab 01.01.2021 für die obligatorische berufliche Vorsorge beträgt:

Mindestjahreslohn (Eintrittsschwelle)                            CHF    21‘510

Koordinationsabzug                                                        CHF    25‘095

Mindestverzinsung 2021                                                1 %

Gebundene Vorsorge (3. Säule)

Höchstabzug für Unselbständigerwerbende                  CHF      6‘883

Höchstabzug für Selbständigerwerbende maximal      CHF    34‘416

(20% vom Reingewinn) 

 

Handlungsbedarf:           Einzahlung nicht vergessen

 

Fragen zum Thema Sozialversicherungen?

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