Quellensteuer

Ausländische Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung unterstehen in der Schweiz der Quellensteuer. Anders als bei der ordentlichen Steuerpflicht, muss nicht wie üblich eine jährliche Steuererklärung abgegeben werden, sondern die Steuern werden monatlich direkt vom Lohn durch den Arbeitgeber abgezogen. Das vereinheitlichte schweizerische Quellensteuergesetz wurde revidiert und tritt...